Berlin, 5. März 2014 „Die alternativen Routen führen nicht zu einer substanziellen Verbesserung der Lärmsituation“, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem sprächen Gründe der Betriebssicherheit für die Routen, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt hatte. Die Behörde müsse aber lärmmindernde Abflugverfahren prüfen, wenn sie Erfahrungen mit dem Flugbetrieb am neuen Flughafen habe. Mit der Entscheidung […]

Berlin, 5. März 2014

„Die alternativen Routen führen nicht zu einer substanziellen Verbesserung der Lärmsituation“, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem sprächen Gründe der Betriebssicherheit für die Routen, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt hatte. Die Behörde müsse aber lärmmindernde Abflugverfahren prüfen, wenn sie Erfahrungen mit dem Flugbetrieb am neuen Flughafen habe.

Mit der Entscheidung vermied das Gericht weitere Korrekturen an dem mühsam ausgehandelten Flugroutensystem; eine Revision ließen die Richter nicht zu. Ein Erfolg der Klage hätte die Kapazität des Flughafens in Spitzenzeiten deutlich einschränken können. Die Richter haben aber noch Klagen weitere Anrainer-Gemeinden auf dem Tisch.

Quelle : dpa