Hannover (dpa) – Das Landgericht Hannover hat in zweiter Instanz Schadenersatzforderungen wegen eines abgesagten Fluges abgelehnt, der wegen eines wilden Streiks ausgefallen war. Die Richter schlossen sich der Auffassung des Amtsgerichts an, wonach die Fluggesellschaft Tuifly für einen am 6. Oktober 2016 annullierten Flug von Kreta nach Stuttgart einer Kundin keinen Ausgleich zahlen muss, teilte […]

Hannover (dpa) – Das Landgericht Hannover hat in zweiter Instanz Schadenersatzforderungen wegen eines abgesagten Fluges abgelehnt, der wegen eines wilden Streiks ausgefallen war. Die Richter schlossen sich der Auffassung des Amtsgerichts an, wonach die Fluggesellschaft Tuifly für einen am 6. Oktober 2016 annullierten Flug von Kreta nach Stuttgart einer Kundin keinen Ausgleich zahlen muss, teilte das Landgericht am Donnerstag mit. Der Flug war gestrichen worden, weil sich viele Piloten der Gesellschaft krank gemeldet hatten. Für die Fluggesellschaft habe es sich um einen «außergewöhnlichen Umstand» gehandelt, der für das Unternehmen nicht beherrschbar gewesen sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist möglich.