Berlin, 22. September 2017 Im Rennen um die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin könnte die Vorentscheidung für die Lufthansa juristische Folgen haben. „Wenn das gefingert war, wird es eine gewaschene Kartellklage geben“, sagte ein Sprecher des vorerst unterlegenen Bieters Utz Claassen am Freitag. Er verwies auf Stellungnahmen aus der Bundesregierung zugunsten der Lufthansa unmittelbar nach dem […]

Berlin, 22. September 2017

Im Rennen um die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin könnte die Vorentscheidung für die Lufthansa juristische Folgen haben.

„Wenn das gefingert war, wird es eine gewaschene Kartellklage geben“, sagte ein Sprecher des vorerst unterlegenen Bieters Utz Claassen am Freitag. Er verwies auf Stellungnahmen aus der Bundesregierung zugunsten der Lufthansa unmittelbar nach dem Insolvenzantrag der Air Berlin. Die Gläubiger hatten am Donnerstag entschieden, für große Teile der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft exklusiv mit dem Marktführer zu verhandeln.

Claassen kritisierte auch die geplante Aufspaltung des Unternehmens, die zulasten der Beschäftigten, des Wettbewerbs und des Markenauftritts gehe. „Die Braut wurde nicht geschmückt, offensichtlich wurde sie sogar Stück für Stück hässlich gemacht.“ Air Berlin werde entstellt und verstümmelt, hieß es mit Blick auf gestrichene Langstrecken-Verbindungen.