Mönchengladbach/Düsseldorf, 24. März 2017 Der Hinterbliebenen-Anwalt Christof Wellens will vor Gericht höhere Schmerzensgelder für die Angehörigen von fünf Opfern des Germanwings-Absturz erstreiten. Am Freitag, dem zweiten Jahrestag des Unglücks, reichte er nach eigenen Angaben fünf entsprechende Klagen beim Landgericht Düsseldorf ein. «Teilweise haben nahe Angehörige noch nichts erhalten, teilweise nur den Betrag in Höhe von […]

Mönchengladbach/Düsseldorf, 24. März 2017

Der Hinterbliebenen-Anwalt Christof Wellens will vor Gericht höhere Schmerzensgelder für die Angehörigen von fünf Opfern des Germanwings-Absturz erstreiten.

Am Freitag, dem zweiten Jahrestag des Unglücks, reichte er nach eigenen Angaben fünf entsprechende Klagen beim Landgericht Düsseldorf ein.

«Teilweise haben nahe Angehörige noch nichts erhalten, teilweise nur den Betrag in Höhe von 10 000 Euro», teilte er auf Anfrage mit. Dies werde dem Leid, dem die Angehörigen nun schon zwei Jahre ausgesetzt seien, nicht gerecht. Das Gericht konnte den Eingang der Klagen am Freitag zunächst nicht bestätigen.

Die Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa wollte sich zu den Einzelfällen nicht äußern, verwies jedoch auf die nach dem Absturz bereits geleisteten Zahlungen. Demnach hat Germanwings zunächst einen Vorschuss in Höhe von 50 000 Euro je Verstorbenem an die nächsten Angehörigen gezahlt. «In Deutschland wurde darüber hinaus ein pauschales Schmerzensgeld von 10 000 Euro an nächste Angehörige wegen unterstellter Gesundheitsschäden gezahlt, ferner ein ebenfalls unterstelltes Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro je Verstorbenem, das an den oder die Erben gezahlt wurde», hieß es in einer Stellungnahme.

Damit liege das Angebot nach deutschem Recht insgesamt über den rechtlich geschuldeten Beträgen zur Entschädigung von Hinterbliebenen. In jedem Einzelfall werde zudem geprüft, welche weiteren berechtigten Ansprüche bestehen. «Das können etwa Unterhaltsansprüche oder auch höhere Schmerzensgelder sein.»